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Kantonale Unterschiede beheben

Es hängt stark vom Engagement der Kantone ab, ob Betroffene von Menschenhandel als Opfer erkannt werden und spezialisierte Unterstützung, eine geschützte Unterkunft und professionelle Beratung und Begleitung erhalten. Die Schweiz hat die Europäische Konvention gegen Menschenhandel unterschrieben und muss die darin enthaltenen Opferrechte auf dem ganzen Landesgebiet umsetzen.

Jeder Kanton kann jedoch selber entscheiden, ob ein Kooperationsgremium gegen Menschenhandel existiert, wie er die Zusammenarbeit der Akteure einrichtet und wie er den Opferschutz ausgestaltet und finanziert. Das bewirkt, dass der Opferschutz und die Strafverfolgung in einigen Kantonen sehr gut funktionieren, spezialisierte Stellen eingesetzt und finanziert sind, in andern aber nicht oder kaum.

Auch die Expertengruppe des Europarates „Group of experts on action against human trafficking“ GRETA kritisierte diese Probleme in den zwei letzten Evaluationen mehrfach.

Empfehlungen der Plateforme Traite:


  1. Kooperationsmechanismen in allen Kantonen
    Es braucht in allen Kantonen (oder in kantonalen Zusammenschlüssen) Runde Tische mit den relevanten Akteur*innen, mit klaren Aufträgen der Beteiligten und definierten Abläufen der Zusammenarbeit, damit Identifizierung, Unterstützung und Opferschutz für alle Formen von Menschenhandel und für alle Opfer gewährleistet sind.


  2. Spezialisierte Opferberatung und Unterbringung in allen Kantonen
    In allen Kantonen müssen Opfer von Menschenhandel Zugang zu spezialisierter Beratung und einer sicheren Unterkunft haben, die von einer spezialisierten Opferschutzorganisation betreut wird.


  3. Einbezug von spezialisierten Opferschutzorganisationen
    In jedem Fall und in allen Kantonen muss gewährleistet sein, dass für die Identifizierung, Beratung und Betreuung mutmasslicher Opfer von Menschenhandel spezialisierte Opferschutzorganisationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einbezogen werden.


  4. Schweizweite Standards für den Opferschutz
    Es braucht schweizweit einheitliche Standards für spezialisierte Opferbetreuung und Opferschutz, um die professionelle Qualität zu gewährleisten.


  5. Anerkennung und öffentliche Finanzierung von Fachorganisationen
    Spezialisierte Opferschutzorganisationen müssen offiziell anerkannt und angemessen finanziert sein.
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