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Opferschutz auch bei Tatort im Ausland

Aktuell beruht das Schweizer Opferhilfegesetz auf dem Territorialitätsprinzip, d.h. der Tatort der Ausbeutung muss in der Schweiz liegen, damit die Unterstützung finanziert wird.

Empfehlungen der Plateforme Traite

Für alle Betroffenen von Menschenhandel muss sichergestellt werden, dass die Identifizierung, die Erholungs- und Bedenkzeit und insbesondere der Zugang zum spezialisierten Opferschutz (durch Massnahmen wie angemessene und sichere Unterkunft, Beratung und Übersetzung sowie psychologische und materielle Hilfe) ab Verdacht gewährleistet sind – unabhängig vom Tatort des Menschenhandels.

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