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Schweizspezifische Publikationen gegen die Strafverfolgung von Opfer von Menschenhandel erschienen

Im Rahmen von La Strada International, dem europäischen NGO Netzwerk gegen Menschenhandel, sind erstmals schweizspezifische Merkblätter zum „Non-Punishment“-Prinzip erschienen. Sie wurden gemeinsam mit unserem Plateforme Traite Mitglied FIZ auf Deutsch, Französisch und Italienisch herausgegeben. Begleitet werden die Infoblätter von einem erläuternden Bericht (DE, FR, IT).

Nebst einer Erläuterung des „Non-Punishment“-Prinzips, geht das Merkblatt spezifisch auf die Situation von Opfern von Menschenhandeln in der Schweiz ein. Zwar gibt es in der Schweiz Gesetzesartikel, nach denen Personen für Handlungen, die sie unter Zwang tun mussten, nicht strafbar gemacht werden können. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Opfer von Menschenhandel für Strafen verfolgt werden, für die sie nichts können, beispielsweise wegen illegalem Aufenthalt.

Explizitere Gesetze und bessere Sensibilisierung nötig

Die Ursachen liegen im Fehlen einer expliziten Non-Punishment-Bestimmung, im engen Begriff des „Zwangs“, der viele Elemente des Menschenhandels (wie Täuschung, Ausnutzung einer Notlage) verkennt sowie im grossen Spielraum der Staatsanwält*innen. Das führt dazu, dass Betroffene von Menschenhandel immer wieder kriminalisiert statt geschützt werden. Das Paper fordert nebst einer expliziten Klausel in der Strafprozessordnung für Non-Punishment in Bezug auf Menschenhandel auch eine Sensibilisierung und Schulung von Strafverfolgungsbehörden, insbesondere Staatsanwältinnen und Richter*innen. Ausserdem ist ein Prozess einzuführen, der auch die Aufhebung bereits rechtskräftiger Bestrafung der Opfer ermöglicht und ihnen die unrechtmässig an den Staat bezahlten Bussen etc. zurückerstattet.

Warum und wo genau es überall sonst noch hackt beim „Non-Punishment“-Prinzip von Opfern von Menschenhandel in der Schweiz und was die Situation der Betroffenen zusätzlich verbessern könnte, lesen Sie in der Publikation.

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