Gemeinsame Grundprinzipien

Mitgliedsorganisationen der Schweizer Plattform gegen Menschenhandel arbeiten nach folgenden Grundsätzen:

  1. Menschenrechtsbasierter Ansatz: Die international festgeschriebenen Menschenrechte sich die Grundlage für alle Maßnahmen und Aktionen gegen Menschenhandel.

  2. Opferzentrierter Ansatz: Alle Entscheidungen und Maßnahmen werden auf Wunsch des Opfers und in seinem Interesse getroffen. Die in der Opferschutzorganisationen respektieren die Prinzipien der Gerechtigkeit und der Nichtdiskriminierung.

  3. Respekt für die Bewegungsfreiheit von Personen und Respekt des Rechts auf Migration: Es ist wichtig, die Zusammenhänge zwischen den restriktiven Migrationsgesetzen und dem Phänomen des Menschenhandels aufzuzeigen.

  4. Sexarbeit ist Teil der sozialen Realität und muss strikt von Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung unterschieden werden; die Plattform hat einen nicht-abolitionistischen Ansatz gegenüber der Sexarbeit.

  5. Parteilichkeit und Unabhängigkeit: Es werden die Interessen der Opfer vertreten. Weitere Grundsätze sind die politische und religiöse Neutralität, die Nichtdiskriminierung und der Respekt für den Wert jedes einzelnen Individuums.

  6. Wichtigkeit der direkten Beratungserfahrung: Die Erkenntnisse und Lösungsvorschläge beruhen auf der praktischen Erfahrung, welche in der Beratung und der direkten Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel gemacht worden sind.

  7. Die Mitglieder der Plattform setzen sich für eine Verbesserung der strukturellen Bedingungen ein, die eine Person vulnerabel und damit anfällig für Ausbeutung machen können, z. B. die Situation auf dem Arbeitsmarkt oder im Sexgewerbe.

  8. Die Mitglieder der Plattform setzen sich für eine Förderung und Verbesserung von Opferschutzstandards auf nationaler und internationaler Ebene ein.