Sensibilisierung der Strafverfolgung
Verurteilungen wegen Menschenhandels sind in der Schweiz nach wie vor selten. Leider werden viele Untersuchungen aus Mangel an Beweisen oder weil die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte, eingestellt. Die bei der Ausbeutung eingesetzten Tatmittel sind oft sehr subtil und wenig «sichtbar» und darum besonders schwierig zu beweisen. Die Zusammenarbeit des Opfers und möglicher Zeug*innen mit den Strafverfolgungsbehörden ist daher für eine Verurteilung entscheidend. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert einen sensiblen Umgang und einen effektiven Schutz von Opfern und Zeug*innen.
Empfehlungen der Plateforme Traite
Die Strafverfolgung muss die Besonderheiten der Straftat (entwurzelte, orientierungslose Opfer) und die der Ausbeutung folgende Traumatisierung (Gedächtnislücken, posttraumatische Störungen, fehlende räumliche und zeitliche Bezugspunkte) berücksichtigen. Polizei und Justiz müssen auf die spezielle Situation der Opfer von Menschenhandel (Mechanismen, Trauma, Schwierigkeiten etc.) geschult werden.
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