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Schutz und Rechte für Opfer von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft

Menschenhandel wird oft mit Prostitution in Verbindung gebracht, seltener mit Ausbeutung der Arbeitskraft in anderen Arbeitssektoren und noch weniger mit illegalen Aktivitäten, die unter Zwang begangen werden. Diese beiden letzteren Vergehen werden in der Schweiz auch nur sehr selten strafrechtlich verfolgt.

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