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Kommentar zur Verabschiedung des Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel

Für die Bekämpfung von Menschenhandel braucht es effektive Massnahmen auf kantonaler Ebene, eine starke nationale Koordination und genügend Ressourcen.

Die Schweizer Plattform gegen Menschenhandel Plateforme Traite begrüsst es sehr, dass der Bund einen dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung von Menschenhandel erarbeitet und heute verabschiedet hat. Einige der vier Mitgliedsorganisationen der Plateforme Traite konnten als Fachstellen, die Opfer von Menschenhandel betreuen, ihre Expertise in dessen Erarbeitung einbringen.

Die vier Fachstellen der Plateforme Traite verzeichnete in den letzten zwei Jahren einen starken Anstieg von Opfern von Menschenhandel. Nicht alle erhielten Zugang zu adäquater Unterstützung, weil es grosse kantonale Unterschiede gibt, wie die Opfer geschützt und unterstützt werden. Es braucht darum dringend Massnahmen für eine Verbesserung des Opferschutzes in der Schweiz und Standards für alle Kantone. In diesem dritten NAP sind einige wichtige Massnahmen diesbezüglich vorgesehen, aber damit diese auch wirkungsvoll umgesetzt werden können, muss folgendes sichergestellt sein:

1. Alle Kantone müssen effektive Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen

Es gibt grosse kantonale Unterschiede in der Bekämpfung von Menschenhandel (siehe dazu auch unsere Medienmitteilung vom 21. September 2022.) Im NAP wird den Kantonen und den kantonalen Kooperationsgremien eine zentrale Rolle zugeteilt. Wir stellen fest, dass die Existenz eines kantonalen Kooperationsmechanismus alleine nicht genügt, damit eine effektive Zusammenarbeit und Koordination der relevanten Stellen gewährleistet ist sowie eine angemessene Betreuung und qualitative Mindeststandards für den Opferschutz umgesetzt werden. Wir hoffen sehr, dass mit diesem dritten NAP endlich alle Kantone griffige Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen.

2. Der Bund muss eine führende, koordinierende Rolle wahrnehmen

Auf nationaler Ebene muss sichergestellt werden, dass alle Kantone ihren Verpflichtungen nachkommen und spezifische Maßnahmen zur Zusammenarbeit der Akteure und zur Identifizierung und Betreuung von Opfern eingeführt werden. Der Bund muss hier eine klare, führende und koordinierende Rolle einnehmen.

3. Es braucht genügend finanzielle Ressourcen für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplan

In der Evaluation des zweiten Nationalen Aktionsplans wurde kritisiert, dass bei der Planung des Aktionsplans keine Budgetbeträge definiert wurden für die einzelnen Massnahmen. Das wurde im dritten Nationalen Aktionsplan leider wieder nicht gemacht. Wir hoffen dennoch, dass sowohl der Bund als auch die Kantone ausreichende finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung stellen werden.

Wie wir vor zwei Monaten berichteten, ist die Anzahl der von uns beratenen Opfer von Menschenhandel in den letzten zwei Jahren um 50% gestiegen. Wir hoffen darum sehr, dass unter der neuen Bundesrätin die Bekämpfung von Menschenhandel und der Schutz der Betroffenen im Fokus ist und mit Priorität behandelt wird.

Anna Schmid, Plateforme Traite
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