aktuelles

Vernehmlassung Änderung Art. 50 AIG

Die Plateforme Traite nahm an dem Vernehmlassungsprozess zur Änderung des Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetz teil (Härtefallmöglichkeit im Falle von häuslicher Gewalt).

Es ist grundsätzlich sehr schwierig, häusliche Gewalt zu beweisen, da die Tat in den meisten Fällen im privaten Umfeld passiert. Die «Intensitäts»-Schwelle und die Beweisanforderungen für das Vorliegen von häuslicher Gewalt sind aktuell zu hoch. So stufen viele Behörden gewisse Gewaltakte als zu moderat ab und verweigern deshalb die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung des Opfers. Das führt dazu, dass viele Opfer in Gewaltbeziehungen verharren. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern.

Opfer von Menschenhandel und Opfer von häuslicher Gewalt sind beide häufig mit widersprüchlichen behördlichen Entscheiden konfrontiert. Sie werden zwar von den staatlichen Opferhilfestellen und spezialisierten Opferschutzorganisationen als Opfer anerkannt, aber die Migrationsbehörden weigern sich, ihnen den geschuldeten internationalen Schutz zu gewähren.

Häusliche Gewalt kann auch in Verbindung mit Menschenhandel auftreten. Beispielsweise gibt es Fälle in der eine Ehe oder einer Paarbeziehung besteht um die Rekrutierung in eine Ausbeutungssituation zu verschleiern oder Fälle in der eine gewalttätige Beziehung sich in eine ausbeuterisches Verhältnis entwickelt.

Ausserdem hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer, F-4436/2019, E. 6.2.4) das Beweismass für die Feststellung, ob es sich um ein Opfer von Menschenhandel handelt oder nicht, analog zum Beweismass für Opfer von häuslicher Gewalt festgelegt. Die Änderung von Artikel 50 AIG würde es ermöglichen, dass Berichte von spezialisierten Opferschutzorganisationen und ärztliche Bescheinigungen auch eine ausreichende Grundlage für die Glaubhaftmachung des Opferstatus von Betroffenen von Menschenhandel wären.

Für Opfer sowohl von Menschenhandel als auch von häuslicher Gewalt ist es letztlich sehr schwierig, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, obwohl diese die Grundlage für die Verfolgung der Täter, die Vermeidung einer erneuten Viktimisierung und die Einleitung eines Integrationsprozesses darstellt. Statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen.

Die Plateforme Traite und ihre Mitglieder begrüssen deshalb die vorgeschlagene Änderung von Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Es ist zudem zu hoffen, dass diese Änderung eine präventive Wirkung auf Gewalttäter*innen hat und dass Opfer künftig leichter Zugang zu Opferhilfestellen haben.

Zurück