Strafgesetzartikel zu Menschenhandel genügt nicht
Seit der Einführung des Straftatbestands Menschenhandel im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) unter Art. 182 im Jahr 2006 sind im Durchschnitt jährlich zehn Urteile zu Menschenhandel rechtskräftig geworden. Konzentrieren wir uns nur auf die Urteile zu Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft, sind wir bei einem kleinen Bruchteil der gefällten Urteile. In denselben Jahren stieg die Anzahl identifizierter Opfer von Menschenhandel auf rund 200 pro Jahr deutlich an. Die tiefen Zahlen zu Urteilen wegen Menschenhandel zeigen auf, dass viele Betroffene auf dem straf-rechtlichen Weg keine Gerechtigkeit erfahren, die Täterschaft unbestraft bleibt und den Opfer der Zugang zu ihren Opferrechten verwehrt bleibt.
Die Plateforme Traite hat diesbezüglich ein Grundlagenpapier erarbeitet und genauer angeschaut, wie der Strafgesetzartikel angepasst werden müsste, damit Opfer von Menschenhandel mehr Gerechtigkeit erfahren. Laut nationalem Aktionsplan gegen Menschenhandel muss der Bund 2025 einen Bericht liefern, in dem eine möglich Anpassung des Artikels §182 und eine Einführung eines zusätzlichen Straftbestandes zu „Arbeitsausbeutung“ untersucht wird.
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