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Parlament beschliesst besseren Schutz für gewaltbetroffene Migrant*innen!

Die Plateforme Traite ist hoch erfreut, dass das Parlament einer Änderung des Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes zugunsten Betroffener häuslicher Gewalt zugestimmt hat. Damit können sich gewaltbetroffene Migrant*innen in Zukunft trennen, ohne ihr Aufenthaltsrecht zu gefährden. Die Plateforme Traite hatte sich mit einer Vernehmlassungsantwort für diese Gesetzesänderung stark gemacht.

Leider ist das Parlament der Forderung einer Fristverlängerung zur Erfüllung der «Integrationskriterien» nicht nachgekommen. Der Bundesrat und das Parlament versprachen aber entsprechende Anpassungen in der Verordnung. Wir hoffen fest, dass die komplexe Situation von Betroffener Häuslicher Gewalt sowie Opfer von Menschenhandel in der Praxis tatsächlich berücksichtigt wird!

Migrationspolitik blockierte konsequenten Opferschutz

Es ist grundsätzlich sehr schwierig, häusliche Gewalt zu beweisen, da die Tat meistens im privaten Umfeld passiert. Die «Intensitäts»-Schwelle und die Beweisanforderungen für das Vorliegen von häuslicher Gewalt sind aktuell zu hoch. So stufen viele Behörden gewisse Gewaltakte als zu moderat ab und verweigern deshalb die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung des Opfers. Das führt bislang dazu, dass viele Opfer in Gewaltbeziehungen verharren. Auch für Opfer von Menschenhandel ist es sehr schwierig, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, obwohl dies die Grundlage für die Verfolgung der Täter, längerfristigen Opferschutz und die Integration darstellt. Wir hoffen, dass die Gesetzesänderung und deren Umsetzung endlich die Opfer schützt, statt den Fortbestand von Gewaltbeziehungen zu fördern.

Opfer von Menschenhandel und Opfer von häuslicher Gewalt sind beide häufig mit widersprüchlichen behördlichen Entscheiden konfrontiert. Einerseits werden sie von den staatlichen Opferhilfestellen und spezialisierten Opferschutzorganisationen als Opfer anerkannt, andererseits weigern sich die Migrationsbehörden, ihnen den geschuldeten internationalen Schutz zu gewähren.

Häusliche Gewalt kann in Verbindung mit Menschenhandel auftreten. Es gibt Fälle in der eine Ehe oder eine Paarbeziehung besteht, um die Rekrutierung in eine Ausbeutungssituation zu verschleiern oder Fälle in der eine gewalttätige Beziehung sich in ein ausbeuterisches Verhältnis wandelt.

Bessere Anerkennung von Opfern von Menschenhandel erhofft!

Opfer von Menschenhandel könnten zusätzlich von der Gesetzesänderung profitieren, als das Bundesverwaltungsgericht das Beweismass für die Feststellung, ob es sich um ein Opfer von Menschenhandel handelt oder nicht, analog zum Beweismass für Opfer von häuslicher Gewalt festlegt. Die Änderung von Artikel 50 AIG wird es nun hoffentlich ermöglichen, dass Berichte von spezialisierten Opferschutzorganisationen und ärztliche Bescheinigungen eine ausreichende Grundlage für die Glaubhaftmachung des Opferstatus von Betroffenen von Menschenhandel werden.

Der Entscheid des Parlaments ist ein historischer Schritt für einen besseren Opferschutz in der Schweiz! Die Plateforme Traite bedankt sich bei allen, die sich dafür eingesetzt haben, insbesondere bei der FIZ, Brava, CSP Vaud und Samira Marti.

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