Mitgliedsorganisationen der Plateforme Traite unterstützten 2025 über 530 Betroffene von Menschenhandel
Die fünf Mitgliedsorganisationen der Plateforme Traite – Antenna MayDay, ASTRÉE, AVIT, CSP Genf, FIZ – haben im vergangenen Jahr insgesamt 532 Betroffene von Menschenhandel in der Schweiz betreut. Zu ihrer Unterstützung gehört auch die Begleitung der Betroffenen bei der Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen die Täterschaft. Im Jahr 2025 waren 87 Strafverfahren hängig, die aufgrund von Strafanzeigen der von den Mitgliedsorganisationen begleiteten Opfer eingeleitet worden sind.

Im Jahr 2025 identifizierten die Opferschutzorganisationen der Plateforme Traite 192 neue Opfer von Menschenhandel. Insgesamt führten sie mit mehr als 380 Personen ein Erstgespräch. Von den neu identifizierten Opfern waren 55 % Menschenhandelsopfer zwecks sexueller Ausbeutung, 42 % zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und 3 % zwecks anderer Formen der Ausbeutung. Diese Zahlen entsprechen weitgehend denen der Vorjahre, während die Zahl der Zuweisungen potenzieller Opfer weiter zugenommen hat. Die Mehrheit der neu identifizierten Betroffenen sind Frauen (70 %). Die Opfer sind aus insgesamt 79 Herkunftsländern; am häufigsten wurden im Jahr 2025 Personen aus Kolumbien, Nigeria und Brasilien identifiziert.
David Dandrès, Geschäftsführer von AVIT, stellt fest: «Durch unsere Arbeit mit den Betroffenen nehmen wir zugleich eine wichtige Beobachtungsfunktion wahr: Wir erkennen Entwicklungen und Trends im Bereich des Menschenhandels frühzeitig.»
Strafanzeigen und hängige Strafverfahren im Jahr 2025
In diesem Jahr wurden erstmals auch Zahlen zu den von den Opfern eingereichten Strafanzeigen erhoben: Die fünf Mitglieder der Plateforme Traite verzeichnen für das Jahr 2025 insgesamt 87 laufende Strafverfahren, von denen in 68 Fällen die Anzeigen gegen die Täterschaft im Laufe des vergangenen Jahres eingereicht wurden.
Angela Oriti, Geschäftsführerin von ASTRÉE, betont: «Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig eine fachgerechte Begleitung der Opfer für eine wirksame Strafverfolgung der Täter ist.»
Veras* Lebensgeschichte zeigt eindrücklich, wie wichtig der spezialisierte Opferschutz ist. Die aus Kolumbien kommende Frau wurde in der Schweiz Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Die Täterschaft nutzte die prekäre Situation von Vera und ihrer Familie in Bogotá aus, die unter äusserst schwierigen Bedingungen lebte. Nach ihrer Ankunft in der Schweiz musste Vera gemeinsam mit anderen Frauen in einer Wohnung der Prostitution nachgehen und die Hälfte ihres Verdienstes an jene abgeben, die ihre Reise organisiert hatten. Zusätzlich wurden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie ihre Reisekosten von ihrem Verdienst abgezogen. Am Ende blieb ihr lediglich ein kleiner Betrag, den sie ihrer Familie nach Kolumbien schickte. Nach einem Polizeieinsatz wurde Vera an die spezialisierte Opferschutzorganisation FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration weiterverwiesen.
Vera musste entscheiden, ob sie Strafanzeige gegen die Personen erstatten sollte, die sie unter falschen Versprechungen angeworben und über Monate hinweg ausgebeutet hatten. Dank der umfassenden Information und Unterstützung durch die Fachorganisation entschied sie sich schliesslich – trotz der Risiken für ihre im Herkunftsland verbliebene Familie –, Anzeige zu erstatten. Das Strafverfahren ist derzeit hängig.
Nur wenige Verurteilungen wegen Menschenhandels
Nichtsdestotrotz bleibt die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels nach wie vor sehr klein. Seit der Einführung des Straftatbestands Menschenhandel in Art. 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) im Jahr 2006 wurden durchschnittlich nur zehn Urteile wegen Menschenhandels pro Jahr rechtskräftig. Die geringe Zahl an Verurteilungen zeigt, dass viele Betroffene weiterhin auf diesem Weg keine Gerechtigkeit erfahren und zahlreiche Täter*innen straffrei bleiben.
Neben dem mangelnden Bewusstsein und Fachwissen der Akteurinnen und Akteure in der Strafverfolgung liegt ein weiterer Grund in der Formulierung von Artikel 182 StGB zu Menschenhandel. Dieser definiert die Tatbestandsmerkmale des Menschenhandels nicht ausreichend klar, insbesondere im Bereich der Arbeitsausbeutung. Wie anlässlich des Treffens mit dem Bundesrat im vergangenen April angekündigt, begrüsst die Plateforme Traite, dass sich das EJPD derzeit mit der Revision dieses Artikels befasst und der Bundesrat den Handlungsbedarf in diesem Bereich anerkennt.
Leila Boussemacer, Anwältin bei CSP Genève, hält fest: «Jede Massnahme, die dazu beiträgt, die Strafverfolgung des Menschenhandels zu verbessern, ist zu begrüssen; im Falle einer Änderung muss jedoch stets der Schutz der Betroffenen gewährleistet sein.»
*Name geändert / Fall anonymisiert
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