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Anpassungen der Schweiz an EU-Asylpakt: Verschlechterung für Opfer von Menschenhandel

Die Plateforme Traite hat mit einer Stellungnahme an der Vernehmlassung zu den Gesetzesanpassungen der Schweiz im Rahmen des EU-Asylpakts teilgenommen. Die Anpassungen werden im Sommer 2026 in Kraft treten. Die ausführliche Vernehmlassungsantwort kann im PDF am Textende gelesen werden. Zusammengefasst beurteilt die Plateforme Traite die Auswirkungen für Opfer von Menschenhandel in der Schweiz wie folgt:

Die Plateforme Traite ist über die vorgesehenen Gesetzesänderungen alarmiert und entsetzt. Der bereits mangelhafte Schutz wird weiter erodiert. Geflüchtete Personen haben noch weniger Möglichkeiten, sicher bis nach Europa zu gelangen, geschweige den dringend nötigen Schutz zu erhalten – auch in der Schweiz. Die vorgeschlagenen Änderungen begünstigen Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt sowohl auf der Flucht wie auch in Europa.

Eine Verschlechterung der Situation von Opfern von Menschenhandel sehen wir insbesondere durch folgende geplante Massnahmen:

Die rigorose Dublin-Praxis der Schweiz ignoriert die Schutzrechte von Opfern von Menschenhandel und trägt dazu bei, dass die Anzahl Betroffener steigen wird. Die Schweiz schickt die Betroffenen dorthin zurück, wo ein besonders grosses Risiko besteht, erneut Opfer zu werden – an die EU-Aussengrenzen. Dort ist die Situation für Geflüchtete unhaltbar. Die Plateforme Traite pocht darauf, dass unter den neuen Umständen die Schweiz endlich vom Spielraum des Selbsteintritts auf die Asylgesuche, insbesondere für vulnerable Personen wie Opfer von Menschenhandel, Gebrauch macht. So können Opfer von Menschenhandel das Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen und bei einer Schutzgewährung oder vorläufigen Aufnahme in der Schweiz verbleiben. Der Selbsteintritt ist die einzige verbleibende Schutzmöglichkeit für Menschenhandelsopfer.

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